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2020-04-12

FDP und Schöneicher Liste legen Vorschläge zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit und Unterstützung von Eltern und Lokalwirtschaft vor

Angesichts der Corona-Krise steht Schöneiche bei Berlin nicht nur gesundheitlich, sondern auch kommunalpolitisch vor großen Herausforderungen. Um die negativen Folgen der Corona-Krise auf die Leistungsfähigkeit der Gemeinde abzumildern aber auch in Not geratende Gewerbetreibende und Eltern zu unterstützen, haben FDP und die Schöneicher Liste eine Beschlussvorlage erarbeitet, die auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.04.2020 beraten werden soll. Die Beschlussvorlage verfolgt dabei drei Ziele:

Sicherung der kommunalen Leistungsfähigkeit durch Umstellung des Haushalts

Durch den allgemeinen Wirtschaft einbruch ist mit Einbußen bei wichtigen Einnahmequellen der Gemeinde zu rechnen (u.a. Gewerbesteuer, Einkommensteuerumlagen und Beiträge). Dem gegenüber stehen aber auch unerwartete Mehrausgaben (z.B. Bewältigung der Corona-Epidemie). In der Folge wird der bisher gültige Gemeindehaushalt Euro kaum mehr durchhaltefähig sein. Viele sinnvolle aber kostenintensive Vorhaben, die bis vor wenigen Wochen noch finanzierbar erschienen, müssen nun auf den Prüfstand.  Ziel ist es, unseren Kommunalhaushalt auf Krisenmodus umzustellen. Das bedeutet, dass Maßnahmen, die nicht wirklich notwendig sind, zurückgestellt werden müssen. Hierdurch sollen wichtige Finanzpuffer geschaffen werden, um an entscheidener Stelle handlungsfähig zu bleiben. Auch ist ein Nachtragshaushalt zu prüfen. Damit möchten wir das Leistungsspektrum unserer Gemeinde, so umfangreich wie möglich aufrechtzuerhalten.

Entlastung von der Krisen betroffene Gewerbetreibenden und Eltern

Der alleinige Fokus auf den Kommunalhaushalt wäre aber zu wenig. Die Gemeinde ist jetzt auch gefragt, wenn es darum geht, pragmatisch in Not geratenen Unternehmen aber auch Eltern zu entlasten. In der gegenwärtigen Krise geht es jetzt für viele Unternehmen in Schöneiche zunächst darum, Liquidität zu sichern. Wir möchten deswegen erreichen, dass die Verwaltung die Stundung der Gewerbesteuerzahlungen ermöglicht und so unseren Unternehmen etwas Luft zum Atmen verschafft, um auch Arbeitsplätze zu schützen. Daneben haben aber auch viele Eltern mit finanziellen Problemen zu kämpfen. Auch hier müssen wir als Gemeinde helfen und sollten eine zeitweise Stundung von Kita-Beiträgen ermöglichen. Notfalls sogar zu erlassen.

Initiative für ein Kommunales Unterstützungsprogramm durch die Landesregierung

Schöneiche steht - wie viele Gemeinden und Städte in Brandenburg – vor immensen finanziellen Herausforderungen. Nach den wichtigen Hilfen der Landesregierung für Wirtschaft, Handel und Selbstständige erwarten wir als Kommune eine finanzielle Unterstützung durch die brandenburgische Landesregierung. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen macht es vor und hat bereits ein “Kommunalschutz-Paket” im Umfang von 25 Milliarden EURO geschnürt. Durch das Programm sollen die Kommunen in NRW vor den wirtschaftlichen Verwerfungen geschützt werden.

Als Gemeinde möchten wir daher bei der Landesregierung Brandenburg anfragen, ob ein ähnliches Unterstützungsprogramm für Kommunen bei der finanziellen Bewältigung der Corona-Krise vorbereitet wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Verwaltung beauftragt, gegenüber dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg initiativ zu werden und die Einrichtung eines kommunalen Unterstützungsprogramms bei der Landesregierung
anzuregen. Hierbei wird auf das Kommunalschutz-Paket von NRW verwiesen.

Hier der Text der Beschlussvorlage:

Die Gemeindevertretung beschließt die folgenden Maßnahmen, um die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Gemeinde Schöneiche möglichst gering zu halten und die kommunale Leistungsfähigkeit (insb. im Bereich der freiwilligen Leistungen) auf einem möglichst hohen Niveau abzusichern.

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, der Gemeindevertretung in der nächsten Sitzungsrunde (Mai 2020) eine Analyse/Prognose über die zu erwartenden Abweichungen bei Erträgen und Aufwendungen (im Vergleich zum Haushaltsplan) darzulegen und die Haushaltsrisiken vorzustellen. Zudem ist auch die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts abzuschätzen.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, der Gemeindevertretung bis Mai 2020 Vorschläge für Einsparmöglichkeiten vorzulegen, die bei Bedarf als Finanzpuffer aktiviert werden können, um die Aufnahme von Schulden zu vermeiden.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, beim Landkreis zu sondieren, ob eine Anhebung der Kreisumlage zu erwarten ist.

4. Der Bürgermeister wird gebeten, bei der Landesregierung Brandenburg anzufragen, ob ein Unterstützungsprogramm für Kommunen bei der finanziellen Bewältigung der Corona-Krise vorbereitet wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Bürgermeister beauftragt, gegenüber dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg initiativ zu werden und die Einrichtung eines kommunalen Unterstützungsprogramms bei der Landesregierung anzuregen. Hierbei wird auf das Kommunalschutz-Paket von NRW verwiesen.

5. Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, Gewerbesteuerforderungen von notleidenden Gewerbetreibenden und Unternehmen auf Antrag zu stunden.

6. Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, die Hort- und Kita-Beiträge von in Not geratenen Familien bzw. Alleinerziehenden auf Antrag zu stunden oder zu erlassen.

mberlin_24 - 11:33:53 @ Allgemein