SCHÖN aktuell


 

2019-09-30

Mehr Wahlfreiheit für Anlieger von Sandstraßen - Straßenbau wird in Schöneiche geändert

Am 30.09.2019 hat die Schöneicher Gemeindevertretung mit knapper Mehrheit beschlossen, die Straßenbaupolitik in unserem Ort in wesentlichen Punkten zu ändern. Mit 12 Ja zu 10 Nein Stimmen wurde der nachstehende Antrag von BBS, UBS, FDP, Linken und der Schöneicher Liste (als eine Antragsstellerin) gegen die Stimmen von SPD, CDU und Grüne/Neues Forum angenommen.

Der Antrag umfasst drei Kerninhalte: Neben der klassischen grundhaften Straßenerschließung (kostenintensiv), soll künftig auch das Modell der kostenlosen/kostengünstigen erweiterten Instandhaltung (Vgl. Bernauer Modell oder Tränkdeckenverfahren) angeboten werden (sofern das baufachlich möglich ist). Anlieger erhalten stärkere Auswahl und Mitsprachemöglichkeiten. Notfalls können Sie auch gegen eine Straßenerschließung votieren. Erfolgt eine Erschließung einer Sandstraße im kostenintensiven grundhaften Ausbau, werden die Anlieger künftig stärker entlastet.

Hier der Beschlusstext im Wortlaut:

1. Die Gemeindevertretung beschließt, das Instrument der erweiterten Instandsetzung von unerschlossenen Anliegerstraßen (im Asphaltdecken- oder Tränkdeckenverfahren) in der Gemeinde Schöneiche bei Berlin einzuführen, um damit eine zusätzliche und kostengünstige Möglichkeit zur erstmaligen Befestigung von Sandstraßen anzubieten. Der Bürgermeister wird beauftragt, entsprechende Verfahrensstandards zu erarbeiten und der Gemeindevertretung bis zur letzten Sitzungsrunde 2019 vorzustellen.

2. Die Gemeindevertretung beschließt, die bestehende Straßenbaukonzeption für unbefestigte Anliegerstraßen anzupassen (BV 547/2018). Alle unbefestigten
Anliegerstraßen sind zunächst auf ihre Eignung zur Befestigung auf dem Wege der erweiterten Instandsetzung zu prüfen. Ist die Befestigung mittels der erweiterten Instandsetzung möglich, soll die Befestigung auf diese Weise erfolgen, es sei denn, die Anlieger einer betreffenden Straße stimmen mehrheitlich und ausdrücklich für die grundhafte und beitragspflichtige Straßenerschließung. Die verschiedenen Maßnahmenvarianten (Erschließung oder erweiterte Instandsetzung) sind den Anliegern in jedem Fall vorzustellen. Die Umsetzung einer konkreten Maßnahme (ob und wie) erfolgt nach Entscheidung der Anlieger.

3. Erfolgt eine Befestigung im beitragspflichtigen Erschließungsverfahren, ist der Ausbaustandard, unter der Berücksichtigung der örtlichen Verkehrserfordernisse, so gering wie möglich zu halten.

4. Für die in der Regel nach Baubeginn einer kostenpflichtigen Erschließungsmaßnahme versendeten Vorausleistungsbescheide kann jeder
Beitragspflichtige auf Antrag zinslose Ratenzahlung für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren in Anspruch nehmen.

5. Bei noch erforderlichen Stundungen/Ratenzahlungen bei den endgültigen Beitragsbescheiden für Erschließungsmaßnahmen soll die Gemeindeverwaltung alle Ermessensspielräume ausschöpfen, um die Zinsbelastung von Beitragspflichtigen, die nicht in der Lage sind, die Restsumme sofort aufzubringen, gering zu halten.

6. Nachgewiesene Pflastergeldzahlungen aus der Zeit vor 1945 werden bei kostenpflichtigen Erschließungsmaßnahmen auf Antrag zu einem Umrechnungskurs
von 1 Reichsmark = 0,255 Euro beitragsmindernd angerechnet.

7. Die Gemeindevertretung beschließt, den Anteil der Gemeinde an den Kosten für Erschließungsmaßnahmen auf 20 vom Hundert zu erhöhen, sofern es sich um Anliegerstraßen mit bestehender Wohnbebauung handelt. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Anpassung der Erschließungsbeitragssatzung zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur letzten Sitzungsrunde 2019 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Herzliche Grüße
Martin Berlin

PS: Damit ist ein zentrales Wahlversprechen der Schöneicher Liste erfüllt.

mberlin_24 - 22:08:21 @ Allgemein